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Vitroladens 300C:Probleme mit den Bauteilen Teil II

Am 10. 02 18 kam es dann zum Super-Gau. Eines dieser Ausgleichsbehälter Marke "REFLEX"in der Brauchwasserleitung hat es sich überlegt durch Lochfraß undicht zu werden und seinen Inhalt feingesprüht in den Raum und auf den Heizkessel zu ergießen. Zum Glück waren wir nicht karnevalstechnisch unterwegs und haben es rechtzeitig gemerkt, sodass sich der Wassererguß in Grenzen hielt. Der Viessmann-Kessel reagierte allerdings beleidigt, ging auf Störung und stellte seinen Dienst ein. Der Notdienst meiner Heizungsfirma stellte dann nach Rücksprache mit Viessmann einen Totalschaden der Elektronik fest. Lt. Viessmann müssten sämtliche spannungstragenden Teile ausgetauscht werden, da Fehlerrückkopplungen zur erneuerten Regelung nicht ausgeschlossen werden könnten und der Hersteller bei einer Teilreparatur keine Gewährleistung übernehmen würde. Also wurde alles erneuert (ca 3800€) und der Schaden der Gebäudeversicherung gemeldet. Positiv zu bemerken ist, dass die Versicherung ohne Rückfragen und eigenen Sachverständigen den Schaden in voller Höhe übernommen hat! Gewundert hat mich allerdings auf Nachfrage und Bitte einer schriftlichen Bestätigung, dass Viessmann nur "Empfehlungen" ausprechen würde. Erster Ansprechparner wäre immer die Versicherung, die den Schadensumpfang selbst bestimmen würde. Mein Einwand, dass es im Winter erst einmal darauf ankommt, die Bude wieder warm zu bekommen und sich auf das Wort der Fachleute  verlassen zu können, blieb leider unbeantwortet. Schriftlich bekam ich zur Gewährleistung auch nichts weiter.Ich kann nach dieser Erfahrung  jedem nur raten, seine Gebäudeversicherung auf Übernahme von Leitungswasserschäden einschl. Heizkreislauf zu überprüfen.Für die Reparatur hätte ich schon einen neuen Kessel bekommen. Viessmann "empfehle" ich ihre Kessel wenigstens spritzwasserfest zu konstruieren. Zwischen der Elektronik und dem freien Himmel liegt nur ein dünnes nicht isoliertes Stück Blech. Das ist zu wenig. Ich habe jetzt zusätzlich noch ein gebogenes Blechdach (Unterstand Rasenroborter) ober drauf gestellt und lasse mir das patentieren;-)        

2 ANTWORTEN 2

Hallo hersp58,

es freut uns natürlich zu hören, dass deine Versicherung die Kosten übernommen hat. Wir haben dir unsere empfohlene Vorgehensweise bei Wasserschäden bereits per Mail mitgeteilt, tun dies aber auch gerne nochmals hier:

Ob eine Komponente ausgetauscht oder repariert werden muss, kann nur ein staatlich vereidigter Sachverständiger beurteilen. Dieser wird von den Versicherungen eingeschaltet. Zudem hängt die Entscheidung der Kostenübernahme von dem jeweiligen Versicherungsvertrag ab, beispielsweise müssen Überspannungsschäden bei den meisten Versicherungen separat abgeschlossen werden.

Viessmann kann in solchen Fällen nicht als Sachverständiger auftreten und daher auch keine defekten Bauteile prüfen. Auch Gutachten dürfen weder von Viessmann noch von der Heizungsfachfirma erstellt oder kommentiert werden. Die Heizungsfachfirma und Viessmann selbst können daher lediglich eine technische Empfehlung aussprechen.

Wir empfehlen bei Schäden, die durch einen Blitzschlag bzw. Überspannungs- oder Wasserschaden verursacht werden, grundsätzlich alle spannungsführenden Bauteile auszutauschen. Bei Schäden, die durch Feuchtigkeit entstehen, ist es möglich, dass die Regelung durch Oxidation und Verunreinigung nachhaltig beschädigt wird. Oftmals zeigen sich Probleme an einzelnen Bauteilen nicht sofort, jedoch kommt es zu einem späteren Zeitpunkt mit großer Wahrscheinlichkeit zu Fehlfunktionen oder zum Ausfallen der Regelung.

Nähere Informationen sind auch in unserem Innovationsblog unter folgendem Link nachzulesen: http://www.viessmann-community.com/t5/Innovations-Blog/Unwetterwarnung-Sch%C3%A4den-durch-Hochwasser...

Beste Grüße °ja

Hallo Herr Womeldorf,

ich muss Ihnen da in einem entscheidenden Punkt widersprechen:
Bei einer ersten Kontaktaufnahme mit Ihrer Firma am 10.02.18 wurde auf Nachfrage des Monteurs der Firma Raatschen klar und unmissverständlich telefonisch mitgeteilt, dass der Austausch sämtlicher spannungsführender Teile erforderlich sei und andernfalls keine Werksgarantie übernommen würde, wenn nachträglich weitere Schäden entstünden. Dies war keine "Empfehlung" sondern eine technische Vorgabe. Ich kann nicht verstehen, wenn Sie jetzt diese an sich nachvollziehbare Aussage so nicht aufrecht erhalten wollen und auf einen bestellten Sachverständigen verweisen, der auch keine besseren Erkenntnisse als Sie als Hersteller haben dürfte. Hat dies haftungsrechtliche Gründe? Spannend wäre es auch zu erfahren, ob Sie solche Schadensverläufe zum Anlass nehmen, Ihre Produkte wenigstens soweit zu verbessern, dass die empfindliche Elektronik künftig spritzwassergeschützt bleibt. Schließlich steht ein Kessel nun mal in einer wasserführenden Umgebung.
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