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Vitocal 200-S Warnung D6 und Störung A9

Hallo zusammen,

 

seit mehreren Wochen tritt nun die Warnung D6 (Strömungswächter) täglich mehrfach auf, dann später gefolgt von der Störung A9 (Wärmepumpe).

Ich nehme nicht an, dass dies so vorgesehen ist und langfristig ist es sicher keine Lösung die Anlage durch Aus-/Einschalten der Inneneinheit wieder in Betrieb zu nehmen.

 

Der Installateur hat dies vor zwei Wochen im jährlichen Wartungstermin versucht zu beheben, in dem er den Strömungswächter ausgebaut und gereinigt hat. Leider ohne Erfolg. Direkt nach dem Wartungstermin trat die Warnung wieder auf. Der Kommentar des Mitarbeiters war, dass der Strömungswächter getauscht werden müsse. Leider weigert sich der Installateur dem Thema weiter anzunehmen, trotz vorliegendem Wartungsvertrag und gesetzlicher Gewährleistung (Baujahr 2020). Der Installateur tut dies als Garantiefall des Herstellers ab und sieht sich nicht in der Pflicht auch nur den Garantiefall bei Viessmann zu eröffnen, da die "Partnerschaft" bzw. "Geschäftsbeziehung" "schwierig" sei und aktuell heizen nicht nötig sei. Unsere Anlage kühlt zwar auch und bereitet das Warmwasser, aber dies wird durch den Installateur leider ignoriert.

 

Mehrere Viessmann Partner in der Umgebung lehnen leider ab, diese sind ausgelastet und nur an Neuinstallationen interessiert.

 

Wie schaffe ich es nun eine Lösung herbei zu führen bzw. einen Garantiefall bei Viessmann zu eröffnen?

 

Viele Grüße

5 ANTWORTEN 5

Hallo DSimon,

 

wenn die Anlage noch in Garantie ist, dann muss sich dein Fachbetrieb auch darum kümmern. Er ist dir gegenüber gewährleistungspflichtig. Sollte der Strömungswächter tatsächlich defekt sein, kann er ihn austauschen und entsprechend bei uns reklamieren. 

 

Viele Grüße
Flo

Danke @Flo_Schneider für die schnelle Antwort!

 

Es ist klar, dass der "Fachbetrieb" eigentlich in der Pflicht ist - auch abseits der Garantie (die Anlage ist 2020 errichtet worden bei aktuell bestehender 5 jähriger Garantie bis 2025) ist dieser über die gesetzliche Gewährleistung sowie den privatrechtlichen Wartungsvertrag hierzu verpflichtet. Aber leider sieht der Geschäftsführer dieses "Fachbetriebs" dies anders und ignoriert diese Fakten.

 

Da aber eben eine Herstellergarantie auf die Anlage besteht und bereits auch in der Vergangenheit mehrere Termine mit dem Viessmann Kundenservice zu Problemen an der Anlage stattfanden (3-Wege-Ventil / Hydroblock), ist nun die Frage wie ich dies bewerkstelligen kann?

 

Vielen Dank!

Du kannst keinen Serviceeinsatz bei uns beauftragen. Dies kann nur dein Fachbetrieb. Er ist dir gegenüber gewährleistungspflichtig, reagiert er auf Anrufe nicht, empfehle ich dir, ihn schriftlich dazu aufzufordern. 

 

Viele Grüße
Flo

Hallo @Flo_Schneider ,

 

das ist natürlich schon (mehrfach) erfolgt inkl. rechtlich angemessener Fristsetzung(en).

 

D.h. die Garantie durch Viessmann gilt nur gegenüber des Installateurs der Anlage und nicht gegenüber des Endkunden/Käufers?

 

Viele Grüße

Simon

Du kannst grundsätzlich auch über einen anderen Fachbetrieb einen Serviceeinsatz beauftragen. Sollte sich aber herausstellen, dass das Problem bauseitig liegt, werden wir den Serviceeinsatz berechnen. Dein dann neuer Fachbetrieb wird diese Rechnung an dich weiter reichen, da er dir gegenüber nicht gewährleistungspflichtig ist. Dies ist nur dein Fachbetrieb, welcher die Anlage installiert hat. 

 

Sollte sich bei dem Serviceeinsatz herausstellen, dass es ein Garantiefall unsererseits ist, werden keine Kosten dafür entstehen. 

 

Viele Grüße
Flo

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