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Atola Austauschpflicht nach § 10 EnEV

Hallo,

ich stelle mir die Frage, ob meine vorhandene Viessmann Heizung unter die Austauschpflicht nach § 10 EnEV fällt.

Es handelt sich um eine Viessmann Atola BJ 1989 und besitzt einen Außentemperaturfühler (was wahrscheinlich das entscheidende Kriterium ist).

Es wäre schön, wenn mir von Viessmann jemand bestätigen könnte, ob die Anlage als Niedertemperaturheizung gilt oder nicht.

 

Vielen Dank und beste Grüße

3 ANTWORTEN 3

Hallo, 

Da der Atola über eine witterungsgeführte Regelung verfügt ist er ein Niedertemperaturkessel und fällt nicht unter die Austauschpflicht. 

Trotz allem sollte bei dem Alter der Anlage zwingend über einen Kompletttausch nachgedacht werden. 

Grüße 

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Ja genau, es geht um den Austausch und die Frage ob der Austausch gegen Gas mit Solarthermie förderfähig wäre. Dies ist nach meiner Recherche nur der Fall wenn die alte Anlage nicht unter die Austauschpflicht fällt.

Viele Grüße

Förderfähig wäre Solar und Gas.
Grüße
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