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Neue Heizung, Umwälzpumpenmotor kaputt

Brennwertkessel Vitodens 222F installiert im Mai 2016, einschließlich Wartungsvertrag. 

Im September 2018, zum Beginn der Heizperiode streikt die Umwälzpumpe, natürlich an einem Sonntag.

Reparaturkosten 482, 78 €

Meine Frage, ist das normal oder gibt es da nach nur 2 Jahren und 4 Monaten eine Kulanzregelung.

Sollte der Motor nachträglich untersucht werden, warum er nach so kurzer Zeit des Geist aufgibt?

Gruß Rainer

7 ANTWORTEN 7

Derartige Bauteile haben 6 Monate Gewährleistung. Auf Kulanz wird da nichts zu holen sein.

Da ist auch keine weitere Überprüfung notwendig.

Es sind stets die selben Ursachen.   Ungeeignetes Heizwasser  oder unpassender Vordruck ausdehnungsgefäß  ( oder Ausdehnungsgefäß zu klein) .

Was sagt dein Fachmann zu diesen beiden genannten Punkten?

Ist im Rücklauf zur Therme ein Magnetit-Filter verbaut ?

In Deutschland beträgt die Gewährleistungsfrist bei neuen Sachen grundsätzlich 2 Jahre und nicht 6 Monate (aber Beweislastumkehr danach). Das ist gesetzlich geregelt und gilt auch für Viessmann-Heizungen. Bei Heizungsanlagen kann zudem eine 5-jährige Gewährleistungsfrist gelten. Dann gibt es noch eine ev. vorhandene und in diesem Fall u.U. greifende 5-Jahres-Garantie.

Wenn ein Fachbetrieb die Anlage regelmäßig nach Viessmann-Vorgaben gewartet hat und diese entsprechend betrieben wurde, dann sieht das für Kunde schon wieder besser aus und er hat Grund genug, beim Fachbetrieb bzw. bei Viessmann nachzuhaken; ggf. auch bei einem Rechtsanwalt. Also nicht so einfach aufgeben 😉

Eine Umwälzpumpe würde ich aber als Verschleissteil ansehen. Und nun versuche mal, die genaue Ursache für den Ausfall herauszubekommen.
Natürlich sollten Pumpen deutlich länger halten als die genannten 2,5 Jahre. Es wird aber immer wieder Ausreisser nach oben und unten geben. Materialfehler? Materialermüdung ? Fremdkörper? Wasserqualität ? Oder lass mal mehrere Ursachen geben, welche in ihrer Summe zum Ausfall geführt haben. Es dürfte fast unmöglich sein, hier irgendwem die Haftung aufzudrücken.

Ja, grundsätzlich gebe ich Dir recht. Mir ging es aber zunächst um den Hinweis auf die richtigen Zeiträume für Gewährleistung / Garantie. Das muss der Betroffene halt prüfen. Und er muss wissen, dass er ohne Garantie nach 2,5 Jahren beweisen muss, dass ein Mangel vorlag. Aber auch das ist nicht immer unmöglich.

Irgendwie ist jedes Teil an der Heizung auch ein Verschleißteil, wie z.B. auch beim Auto. Hier sind dann die Garantiebedingungen des Herstellers relevant. Wenn Viessmann die Pumpe nicht explizit ausgeschlossen hat, ...







Magnetit Filter ist bei Neubau mit eingebaut worden

Was sagt dein Fachmann zu diesen beiden genannten Punkten?

ich werde ihn ansprechen