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Paromat-Simplex: Ist das ein sog. "Brennwertkessel" oder "Niedertemperaturkessel" (gem. GEG 2020)?

Hallo,

 

ist unser Paromat-Simplex Gasheizungskessel ein sog. "Brennwertkessel" oder "Niedertemperaturkessel" (gem. GEG 2020)? Informationen gem. Typenschild:

  • Herstelljahr 1998
  • Seriennummer 7324057800351, Index 104
  • Type PS008
  • Bauartzulassung 03-226-645
  • Nennwärmeleistung 80 kW
  • Kesselwasserinhalt 120 Ltr.

Dieser Heizkessel wird mit einer Trimatik gesteuert und mit einem Weisshaupt Gasbrenner WG20N/1-A, Ausführung Z-LN (Bj. 2000) betrieben.

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Da missverstehst was. Die Einordnung als Niedertemperaturkessel besteht nur für den Kessel selbst. Würde dieser aber nicht absenken, darf er nicht weiter betrieben werden. Durch den Aussenfühler bei geeigneter Regelung kann er aber absenken. Soll heissen, ist es draussen warm genug, geht der Brenner nicht in Betrieb.

Das hängt mit einer möglichen Kondenswasserbildung zusammen. Durch das Kondenswasser würde der Kessel starke Rostschäden davontragen. Kessel, welche nicht absenken dürfen, hätten hier eine Sockeltemperatur. Diese liegt meist bei etwa 40°C. Soll heissen, der Kesselkreis würde Tag und Nacht mindestens die 40°C bringen. Es verbraucht also unnötig Brennstoff.

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6 ANTWORTEN 6

Vielen Dank für die umgehende Info / Bestätigung! Zur Vermeidung von Missverständnissen: Ist alleine damit schon den Erfordernissen des Gebäudeenergiegesetzes (2020) genüge getan, oder hängt es neben dem Heizkesseltyp auch davon ab, wie dieser tatsächlich betrieben wird, d.h. mit welchem Brenner (s.o.), welchen Steuerungseinstellungen und sonstigen Bauteilen der Heizungsanlage (z.B. Beimischpumpe etc)?

Vor allem sollte er witterungsgeführt betrieben werden. Es sollte also ein Aussenfühler installiert sein.

Unsere Heizanlage ist über einen Außenfühler witterungsgeführt, dazu ist auch an der Trimatiksteuerung die (außentemperaturabhängige) Heizungskennlinie eingestellt (variabel in Neigung und Niveau).

 

Gibt es weitere Bedingungen, die  - neben dem Kessel als solchem (Bedingung erfüllt) und der Witterungsführung über einen Außenfühler (Bedingung erfüllt) für die Einordnung als Niedertemperaturheizung gemäß GEG (2020) gegeben sein müssen?

Da missverstehst was. Die Einordnung als Niedertemperaturkessel besteht nur für den Kessel selbst. Würde dieser aber nicht absenken, darf er nicht weiter betrieben werden. Durch den Aussenfühler bei geeigneter Regelung kann er aber absenken. Soll heissen, ist es draussen warm genug, geht der Brenner nicht in Betrieb.

Das hängt mit einer möglichen Kondenswasserbildung zusammen. Durch das Kondenswasser würde der Kessel starke Rostschäden davontragen. Kessel, welche nicht absenken dürfen, hätten hier eine Sockeltemperatur. Diese liegt meist bei etwa 40°C. Soll heissen, der Kesselkreis würde Tag und Nacht mindestens die 40°C bringen. Es verbraucht also unnötig Brennstoff.

Hallo Franky, vielen Dank für Deine Infos - hat mir sehr geholfen, den Zusammenhang besser zu verstehen!

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