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Austauschpflicht oder Niedertemperaturkessel?

Hallo zusammen, 

 

folgende Heizanlage ist im Haus meiner Großmutter (welches ich übernommen habe) installiert:

 

Vitola-biferral-e / BEA29 / maximal 34kw / Baujahr 1987 

Viessmann KRH Tetramatik 7420 260 

 

> Leider ist das Typenschild sehr verblichen... zu erkenne ist...  ?447008667 

(?=nicht lesbare Ziffer)

 

> Brenner mit Ölvorwärmung Nr. 7072609 

 

> Kombinierte Nebenluftvorrichtung Typ 13-15 / Bj. 1988 / Hersteller Nr. 721784167624

 

Da noch nicht eindeutig geklärt ist, was mit dem Haus passieren soll, würde ich gerne im Vorfeld klären,

ob es für diese Heizung eine Austauschpflicht gibt oder nicht. 

 

Besten Dank für eine Rückmeldung.

 

Grüße 

Markus 

 

15 ANTWORTEN 15

Hallo,

 

ist ein Niedertemperaturkessel, daher besteht keine Austauschpflicht.

 

Wenn die Regelung mal nicht mehr will, kannst du eine neue Vitotronic 200 KO1B nehmen. Dazu eine Konsole 7282852.

 

Sieht dann so aus https://static.viessmann.com/resources/product_media/5851083VMA00001_1.PDF

 

Pluspunkt: Wenn du noch eine Vitoconnect dazunimmst, kannst du die Anlage auch übers Internet bedienen.

 

Gruß
Heizing

Vielen Dank für die positive Nachricht und vor allem für die super Tipps! Danke!! 

 

Grüße Markus

Hallo Heizing, 

 

nun ist mir noch eine Frage aufgekommen...woran kann ich denn erkennen, dass unsere Heizung mit einer witterungeführten Regelung ausgestattet ist ??? Kann man das irgendwo sehen?

 

Grüße HZH2023 / Markus

Folgende Konsole ist an der Anlage verbaut. 

 

Ist diese Anlage zulässig für einen Weiterbetrieb? Sie muss ca. 2 Winter noch durchhalten. 

 

Grüße

Markus 

Konsole.jpg

Unter der Klappe , wo oben WS steht, müssten noch weitere Drehschalter/Potis sein. Dort kannst unter anderem einstellen, ab bzw. bis zu welcher Aussen-Temperatur er heizen soll.

Ausserdem müsstest irgendwo an der Fassade(Richtung Norden/Nordwesten) einen kleinen ,grauen Kasten haben, von welchem ein Kabel zur Regelung geht.

Okay, muss ich heute Abend gleich schauen. Wenn diese Drehschalter / Potis unter der Abdeckung vorhanden sind ist dann die Voraussetzung zum Weiterbetrieb gegeben? 

 

Aber die Bezeichnung unter WS "Außentemperaturabhängige Steuerung" ist schon mal positiv -oder?

 

Ja. Zeigt aber letztlich nur, dass ein Aussensensor angeschlossen werden kann, sofern die entsprechende Platine verbaut ist. Bei Anlagen ohne Aussenfühler würde die Klappe auch da sein, darunter aber nur eine Blindabdeckung.

Habe jetzt ein Bild von zu Hause geschickt bekommen....so sieht es unter der Abdeckung aus  -passt das dann? 

 

Pic2.jpg

Hallo Franky, habe nun auch außen am Haus den Witterungssensor gefunden. 

 

Damit müsste ich ja erstmal die Anlage weiter betreiben dürfen. 

 

Danke vielmals für die Hilfe hier im Forum! 

Screenshot_20230916-073032.png

Ja, alles vorhanden. Passt so.

Vielen lieben Dank nochmals für die schnellen Antworten und Unterstützung. 

Bei Anlagen ohne Aussenfühler würde die Klappe auch da sein, darunter aber nur eine Blindabdeckung.

 

Das hab ich bei einer Tetramatik noch nie gesehen. Evtl. verwechselst du das mit der Tetramatik-2, da gibt es eine Abdeckung, da diese ohne Mischer ist, also nur einen HK hat, der aber witterungsgeführt ist.

 

Wenn man keinen Außenfühler wollte, wurde normalerweise die KR eingesetzt.

Viessmann Kesselregelung B/KR 7059-501 Heizungsregeler Nr.3-6 | eBay

 

Gruß
Heizing

Hallo Heizing, hallo Franky, 

 

jetzt hätte ich noch eine andere Frage. Gibt es eine Empfehlung wann man am besten vom Sommerbetrieb

in den Winterbetrieb umstellt? 

 

Grüße Markus

Wenns draussen zu kalt wird bzw. wenn es in den Räumen nicht warm genug bleibt. Als groben Anhaltspunkt kannst es wie bei den Winterreifen halten. Hier besagt die einfache Faustformel: Von O bis O.  Was übersetzt von Oktober bis Ostern heisst.

Alles klar, ja guter Orientierungspunkt...

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