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Vitocal 222-A mit Außeneinheit A08 oder A10

Wir bauen zur Zeit ein neues Einfamilienhaus mit einem Bauträger. Letzte Woche wurde die Heizungsanlage aufgestellt, eine Viessmann Vitocal 222-A mit Außeneinheit A08. Die Installation der Außeneinheit A08 ist für uns etwas verwunderlich, da der Bauträger uns auf frühere Nachfrage hin mitgeteilt hatte, dass wir eine Viessmann Vitocal 222-A Wärmepumpe mit 8,69 kW erhalten würden. Den genauen Typ der Außeneinheit hatte uns der Bauträger damals nicht benannt, aber nach Prüfung des Datenblatts sind wir von der Außeneinheit A10 mit einer Nennwärmeleistung von 8,69 kW ausgegangen. Wir haben den Bauträger nach der Installation der Anlage kontaktiert und dieser hat uns zugesichert, dass die Außeneinheit A08 mit 6,67 kW Nennwärmeleistung die passende für unser Haus sei. Da der Bauträger schon des öfteren nicht gerade Kundenorientert gehandelt hat, sind wir nun verunsichert, ob dass so in Ordnung ist.

Die Heizlastberechnung für unser Haus ergab eine notwendige Heizleistung von 6729 W (siehe angehängtes Dokument). Muss hierzu nicht auch noch die zusätzlich notwendige Heizleistung für Warmwasser für unseren 4-Personen-Haushalt addiert werden? Ist die ausgewählte Außeneinheit A08 tatsächlich die optimale Wahl für unser Haus?

Vielen Dank für schnelle Hilfe!

5 ANTWORTEN 5

Was steht in der Baubeschreibung des Bauvertrages?    Ziemlich sicher kein genauer Typ sonder ( wie leider so oft) wohlklingende Floskeln wie " energiesparende Wärmepumpe......"

Bis zur Übergabe hast du auch keine Möglichkeiten. Erst  bei "Schlüsselübergabe" ( offiziell Gefahrenübergang)  könntest du schriftlich  eine Mangelbeseitigung  fordern.

Nach der vorliegenden Heizlastberechnung würde die A08 reichen - allerdings hat man hier die Warmwasserbereitung vergessen - ein sehr häufiger Fehler.

 

Du kannst leider erst offiziell reagieren, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist - nach Fertigstellung.

Ich habe mir noch einmal das Viessmann Planungshandbuch für Wärmepumpen angesehen. Dort steht Folgendes auf Seite 116: "Die Warmwasserbereitung wird bei der Auslegung der Wärmepumpe als Zuschlag nur berücksichtigt, wenn die erforderliche Leistung für die Trinkwassererwärmung während der Aufheizzeiten (siehe Kapitel D.2.1) höher als 20 % der Heizlast ist. Bei unsere Heizlast von 6,729 kW müsste man bis zu 1,345 kW für die Trinkwassererwärmung bei der Auslegung der Wärmepumpe nicht berücksichtigen. Wäre demnach die Außeneinheit A08 eventuell doch die optimale Wahl?

Das kann man noch nicht beantworten.
Als Fausregel kann man sagen: Wenn die Verdichterlaufzeit pro Jahr über 2500h beträgt , ist die Wärmepumpe zu klein.(ausgehend von nicht leistungsgeregelten Verdichtern)

Diese Laufzeit kann erst im 2. Betriebsjahr ermittelt werden.

Die notwendige Warmwasserleistung hängt natürlich von Anzahl der Personen sowie von Nutzerverhalten ab.
Eine Rainshower Dusche für 5 Personen würde diese Wärmepumpe nicht mal ansatzweise schaffen.

Wie sind ein 4-Personen Haushalt und haben eine Rainshower Dusche im Haupt-Bad.
Was würden Sie in unserer Situation tun? Sollen wir versuchen beim Bauträger die Außeneinheit A10 zu bekommen oder besser die A08 akzeptieren und hoffen, dass es reicht? Mit der A08 wäre doch der Energieverbrauch geringer, oder?

Hallo ruvenp

ja, mit der A08 werden der Energieverbrauch höchstwahrscheinlich geringer.

Die Heizlast und die minimalen Wärmeleistung treffen sich bei 5 ° C.

Unterhalb von 5 ° C moduliert die Wärmepumpe

 

 

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