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Vitocal 222-G Systemtrenner, Schlamm- und Magnetitabscheider

Hallo,

wir haben in unserem Neubau die Viessmann Vitocal 222-G (BWT 221.B06) eingebaut bekommen. Leider von einer Heizungsfirma, die ansonsten nur Gasheizungen baut (Firma A). Die Wartung der Heizung übernimmt nun eine andere Firma (Firma B), welche sich laut eigenen Aussagen gut mit Erdwärmepumpen auskennt.

Bei der letzten Wartung hat uns Firma B darauf hingewiesen, dass folgende Komponenten fehlen, die jedoch wohl essenziell für den Betrieb (als auch die Garantieleistung) der Wärmepumpe sind:

  • Es wurde kein System-Trenner montiert, der jedoch nach DIN 1717 Pflicht ist
  • Außerdem wurde kein Schlamm und Magnetitabscheider montiert.

Wir haben diese Info an Firma A weitergeleitet und diese darum gebeten die Komponenten nachzurüsten (ist noch innerhalb deren Garantie). Allerdings behauptet Firma A folgendes:

  • Punkt 1 Systemtrenner: Es ist keine Pflicht ein Systemtrenner zu montieren, es ist Pflicht beim Nachfüllen der Heizung über einen Systemtrenner zu befüllen.
  • Punkt 2 Magnetitfilter: Es ist kein hoher Anteil von Metall in der Anlage verbaut, so dass ein Magnetit- und Schlammabscheider nicht notwendig ist.

Unsere Frage ist nun, sind diese Komponenten Pflicht oder nicht?

Wenn die Anlage fehlerhaft läuft und die Komponenten nicht verbaut wurden, bekommen wir Probleme mit der Garantie?

Wird durch das Fehlen dieser Komponenten die Laufzeit der Pumpe verringert?

 

Vielen Dank.

 

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG

Akzeptierte Lösungen

Hallo,

 

zu 1)

theoretisch darfst du so deine Heizung selbst nicht nachfüllen und musst dazu die Firma kommen lassen.

https://www.ikz.de/heizungstechnik/news/detail/mischen-verboten-trennen-ist-pflicht/

 

zu 2)

Es reicht schon wenn du einen Vitocell 100 W  Warmwasserspeicher hast und der Wärmetauscher  zu korrodieren anfängt.

Wenn die Schaugläser der Fußbodenheizung trüb werden ist es schon zu spät.

Den Magnetabscheider solltest du auf alle Fälle nachrüsten lassen, sobald auch nur eine Komponente aus "Schwarzstahl" verbaut ist.

Für die neuen Modell wird das ausdrücklich in den Planungsanleitungen empfohlen.

qwert089_0-1657179585555.png

 

VG 

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen

4 ANTWORTEN 4

Hallo,

 

zu 1)

theoretisch darfst du so deine Heizung selbst nicht nachfüllen und musst dazu die Firma kommen lassen.

https://www.ikz.de/heizungstechnik/news/detail/mischen-verboten-trennen-ist-pflicht/

 

zu 2)

Es reicht schon wenn du einen Vitocell 100 W  Warmwasserspeicher hast und der Wärmetauscher  zu korrodieren anfängt.

Wenn die Schaugläser der Fußbodenheizung trüb werden ist es schon zu spät.

Den Magnetabscheider solltest du auf alle Fälle nachrüsten lassen, sobald auch nur eine Komponente aus "Schwarzstahl" verbaut ist.

Für die neuen Modell wird das ausdrücklich in den Planungsanleitungen empfohlen.

qwert089_0-1657179585555.png

 

VG 

 

Hallo,

 

vielen Dank für deine Antwort.

Zu 1) Laut dem Link ist ein fester Systemtrenner auch nach der neuen DIN EN 1717 nicht unbedingt notwendig, solange beim Befüllen ein mobiler Systemtrenner genutzt wird. Wir hatten nicht vor, dies selbst zu machen, es ging darum ob Firma A einen festen Systemtrenner hätte verbauen müssen. Wenn ich das richtig verstehe, ist dies jedoch nicht der Fall.

 

Zu 2) Hätte Firma A den Abscheider verbauen müssen, oder ist der nicht verpflichtend, sodass wir den nachrüsten müssen. Es geht mir darum, ob Firma A nacharbeiten muss, oder wir das selber in Auftrag geben müssen.

 

Danke.

Hallo,

 

1) das wäre auch mein Verständnis

 

2)nein das ist nicht verpflichtend, nur empfohlen. 

Wenn die Anlage gänzlich aus rostfeien Bauteilen besteht ist er auch  nicht nötigt.

Bezahlen hättest du den Abscheider so oder so.

konkreter Fall:

- Die neue Gasbrennwert-Therme (Etagenheizung) ist wegen Druckabfall (an einem kalten Januartag) ausgefallen.

- Der zuständige Installateur ist  - Samstagnachmittag - nicht erreichbar.

- Der Vermieter hilft dem beteffenden Mieter, Wasser mit Hilfe eines Schlauches nachzufüllen und den erforderlichen Druck aufzubauen.

- Zu diesem Zeitpunkt wusste der Vermieter noch nichts von einem Systentrenner nach DIN EN 1717.

 

Ich bitte herzlich um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Müssen beim Einbau neuer Gasthermen / Etagenheizungen normgerechte Systemtrenner (nach DIN EN 1717 / § 13 (3) TrinkwasserVO) mit eingebaut werden?

  2. Muss ein Installateur in sein (Preis-)Angebot normgerechte Systemtrenner zumindest als 'eigentlich notwendige' Zusatzleistung mit anbieten?

  3. Aus welcher Rechtsquelle bzw. aus welchem Gerichtsurteil ergibt sich ggf. eine solche Pflicht nach 1. / 2. bzw. dass es eine solche Pflicht nicht gibt?