Hallo,
wir haben in unserem Neubau die Viessmann Vitocal 222-G (BWT 221.B06) eingebaut bekommen. Leider von einer Heizungsfirma, die ansonsten nur Gasheizungen baut (Firma A). Die Wartung der Heizung übernimmt nun eine andere Firma (Firma B), welche sich laut eigenen Aussagen gut mit Erdwärmepumpen auskennt.
Bei der letzten Wartung hat uns Firma B darauf hingewiesen, dass folgende Komponenten fehlen, die jedoch wohl essenziell für den Betrieb (als auch die Garantieleistung) der Wärmepumpe sind:
Wir haben diese Info an Firma A weitergeleitet und diese darum gebeten die Komponenten nachzurüsten (ist noch innerhalb deren Garantie). Allerdings behauptet Firma A folgendes:
Unsere Frage ist nun, sind diese Komponenten Pflicht oder nicht?
Wenn die Anlage fehlerhaft läuft und die Komponenten nicht verbaut wurden, bekommen wir Probleme mit der Garantie?
Wird durch das Fehlen dieser Komponenten die Laufzeit der Pumpe verringert?
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
zu 1)
theoretisch darfst du so deine Heizung selbst nicht nachfüllen und musst dazu die Firma kommen lassen.
https://www.ikz.de/heizungstechnik/news/detail/mischen-verboten-trennen-ist-pflicht/
zu 2)
Es reicht schon wenn du einen Vitocell 100 W Warmwasserspeicher hast und der Wärmetauscher zu korrodieren anfängt.
Wenn die Schaugläser der Fußbodenheizung trüb werden ist es schon zu spät.
Den Magnetabscheider solltest du auf alle Fälle nachrüsten lassen, sobald auch nur eine Komponente aus "Schwarzstahl" verbaut ist.
Für die neuen Modell wird das ausdrücklich in den Planungsanleitungen empfohlen.
VG
Hallo,
zu 1)
theoretisch darfst du so deine Heizung selbst nicht nachfüllen und musst dazu die Firma kommen lassen.
https://www.ikz.de/heizungstechnik/news/detail/mischen-verboten-trennen-ist-pflicht/
zu 2)
Es reicht schon wenn du einen Vitocell 100 W Warmwasserspeicher hast und der Wärmetauscher zu korrodieren anfängt.
Wenn die Schaugläser der Fußbodenheizung trüb werden ist es schon zu spät.
Den Magnetabscheider solltest du auf alle Fälle nachrüsten lassen, sobald auch nur eine Komponente aus "Schwarzstahl" verbaut ist.
Für die neuen Modell wird das ausdrücklich in den Planungsanleitungen empfohlen.
VG
Hallo,
vielen Dank für deine Antwort.
Zu 1) Laut dem Link ist ein fester Systemtrenner auch nach der neuen DIN EN 1717 nicht unbedingt notwendig, solange beim Befüllen ein mobiler Systemtrenner genutzt wird. Wir hatten nicht vor, dies selbst zu machen, es ging darum ob Firma A einen festen Systemtrenner hätte verbauen müssen. Wenn ich das richtig verstehe, ist dies jedoch nicht der Fall.
Zu 2) Hätte Firma A den Abscheider verbauen müssen, oder ist der nicht verpflichtend, sodass wir den nachrüsten müssen. Es geht mir darum, ob Firma A nacharbeiten muss, oder wir das selber in Auftrag geben müssen.
Danke.
Hallo,
1) das wäre auch mein Verständnis
2)nein das ist nicht verpflichtend, nur empfohlen.
Wenn die Anlage gänzlich aus rostfeien Bauteilen besteht ist er auch nicht nötigt.
Bezahlen hättest du den Abscheider so oder so.
konkreter Fall:
- Die neue Gasbrennwert-Therme (Etagenheizung) ist wegen Druckabfall (an einem kalten Januartag) ausgefallen.
- Der zuständige Installateur ist - Samstagnachmittag - nicht erreichbar.
- Der Vermieter hilft dem beteffenden Mieter, Wasser mit Hilfe eines Schlauches nachzufüllen und den erforderlichen Druck aufzubauen.
- Zu diesem Zeitpunkt wusste der Vermieter noch nichts von einem Systentrenner nach DIN EN 1717.
Ich bitte herzlich um Beantwortung folgender Fragen:
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