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Vitola u-e Regeleinheit nachrüsten (Witterungsgeführt)

Guten Abend zusammen,

ich habe bei mir eine Vitola u-e Heizung aus 1982. Diese ist ja weder witterungsgeführt noch sonst irgendwas.

Meine Frage nun, ist es möglich eine Regelung nachzurüsten? Derzeit ist die Kesselregelung S/KR verbaut.

Ein Austausch der Heizung ist nicht möglich, da ich nur zur Miete wohne und laut Schornsteinfeger diese Heizung eine Niedertemperatur sein soll, obwohl in der Bedienungsanleitung Konstanttemperatur steht...deshalb wird diese vom Vermieter nicht getauscht. Habe derzeit einen Heizölverbrauch von 3000L pro Winter , es werden ca. 120qm beheizt (Gut gedämmt). Meiner Meinung nach zuviel, was aber auch verständlich ist, da die Heizung ja durchgehend läuft...

Vielen Dank im Vorraus

6 ANTWORTEN 6

Möglich ist das..... z.b. Vitotronic 200 KO1B

Aber: Vollkommen hirnrissig.   Bei so einem Oldtimer tauscht man die gesamte Anlage. 

Bei einem Golf 1 BJ 82 hast du  ja  nach Austausch von Sitzen und Armaturenbrett immer noch eie 36 Jahre alte Rostlaube.

 

 

Warum sollte ein Austausch der Heizng nicht möglich sein?

Red doch ein paar Worte mit deinem Vermieter....... Jetzt entsteht ein Groschengrab.    Eine neue Regelung kostet incl Montage  knapp 1500€ + Steuer.

 

 

 

Hab schon mehrmals mit Ihm geredet. Aber warum sollte er die denn Tauschen wenn er es nicht muss, das Geld kann er sich ja nunmal sparen. Für die Heizkosten muss ich nunmal als Mieter selbst aufkommen und nicht er. Wie sieht es da eigentlich mit der EnEv2014 aus ? Hab hier nun mehrmals gelesen, das Konstanttemperaturkessel getauscht werden müssen? Das sollte der Schornsteinfeger doch eigentlich wissen? Oder irre ich mich da?

Ich möchte nicht unnötig "Stress" mit meinem Vermieter anfangen, da dieser direkt nebenan Wohnt und eigentlich ziemlich nett ist.

Wäre es auch möglich eine Regeleinheit GZ/WS II als Regelung zu nutzen ? Diese stand im Verdrahtungsplan von einer KR Steuerung, auf der Bedienungsanleitung der Regelung steht aber "zur gleitenden Betriebsweise von Gas-Kesseln"..

Dieses von dir genannte Regeölgerät gibts nur noch im Museum 🙂
Die EnEV ist hier leider etwas rückständig und nennt als Frist das fixe Datum 1.10. 1978 . Alle Anlagen vor dieser Frist müssen ohne Ausnahme raus.
Anlagen die vor 1985 errichtet wurden dürfen ab 2015 nicht mehr betrieben werden - außer sie werden duch entsprechende Regelung Niedertemperaturkessel oder haben weniger als 4 KW oder mehr als 400KW Leistung.

So gesehen befindet sich dein Vermieter schon noch im Recht.
Ich muss aber kein Prophet sein, wenn ich behaupte, daß dieser Kessel mit entsprechend gleitender Kesseltemperatur bald inkontinent wird.
Auch Warmwasserpeicher neigen dazu daß sie nach ca 25 undicht werden ( Ausnahme Edelstahlspeicher) .

Vieleicht öffnest du hier ein Ohr. Ich halte ein Nachrüstung bei diesem Alter für wirtschaftlichen Wahnsinn.

Die genannte Regelung hätte ich da.. deshalb die Frage 😉

Zur EnEV : Die Heizung ist wie gesagt von 1982 und hat 56KW und ist lt. Bedienungsanleitung ein Konstanttemperaturkessel. Somit fällt dieser doch unter die Austauschpflicht? Eine entsprechende Regelung ist ebenso nicht verbaut. Oder ist durch die S/KR Regelung eine Niedertemperatur möglich ? Warmwasser ist bei uns nicht über den Kessel , dieser wird nur für die Heizkörper benutzt.

56KW für 120 m² ohne Warmwasser........ Respekt!

Heute würde dieser Kessel ein Wohngebäude mit über 2000 m² beheizen.

3000l (= 30 MWH) Heizölverbrauch für 120 m² ist auch enorm. Wir brauchen für die selbe Fläche incl Warmwasser 7 MWH - bei Altbau Bj 1954/ 1958.

Das nur als Denkanstoß welch Dinosaurier in anscheinend offenen Zelt hier weiterbetrieben werden soll.

Die Heizung hat früher die angrenzende Scheune mit geheizt.
Wenn also eine Nachrüstung einer Steuerung sinnfrei ist, wie sieht es denn dann mit einer einfachen Zeutschaltuhr aus? So dass die Heizung zb nur zwischen 22Uhr und 8Uhr heizt. Tagsüber kann ich mit Holz heizen, was durchaus günstiger für mich ist.
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