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Wartungsintervall 2 Jahre?

Hallo ich habe eine Vitodens 300  einbauen lassen. Dazu wurde ein Wartungsvertrag mit dem Heizungsbauer geschlossen. Er möchte die Anlage gerne jährlich warten. In der Betriebsanleitung steht die Wartung hat spätestens alle 2 Jahre zu erfolgen. Der Heizungsbauer hat Begründet es könnte zu Problemen mit dem Hersteller kommen wenn man es nicht jährlich warten wird.
Kann ich die Anlage ruhigens Gewissens alle 2 Jahre warten lassen ohne mit Einschränkungen seitens des Herstellers rechnen zu müssen ?

 

22 ANTWORTEN 22

Das hängt vom Kaufdatum ab. 

Der Vitodens 300-W müsste tatsächlich nur alle 2 Jahre gewartet werden. Allerdings hat Viessmann die Garantiebedingungen zum 01.04.2019 geändert:

Vorher: regelmäßige Inspektion/Wartung nach Herstellervorgabe (= 2Jahre)

Nachher: Durchführung und Nachweis der jährlichen Inspektion und Wartung gemäß Vorgaben der Serviceanleitung von Viessmann

Bei Kauf vor 01.04.2019 gelten natürlich die alten Bedingungen weiterhin. Die sollten auch in Papierform vorliegen.

Hallo,
ist vorher gekauft und installiert worden. Wo finde ich diese Bedingungen und warum gab es da eine Änderung seitens des Herstellers -- haben sich da etwa zahlreiche Heizungsbauer beim Hersteller beschwert über entgangenen Servicegewinn ?

Bei mir sind die Garantiebedingungen Teil des Anlagenzertifikats.

So ein Anlagenzertifikat liegt mir nicht vor, ich habe nur eine Wartungs-Checkliste mit Übergabedatum bekommen.

Danke. Also hab das Zertifikat jetzt auch, dort steht im Wartungsnachweis "jährliche Inspektion und Wartung ist Vorraussetzung für den Erhalt ihrer Viessmann Garantie".
Im Servicebuch steht spätestens alle 2 Jahre....

Hallo ostomek,

für den Erhalt der Garantie solltest du zumindest über diesen Zeitraum die Anlage jährlich warten lassen.

Außerhalb des Garantiezeitraums können wir dir nur empfehlen, die Anlage weiterhin jährlich warten zu lassen. Spätestens sollte die Wartung dann jedoch alle zwei Jahre erfolgen.

Gruß °be

@CustomerCareBen
Jetzt mal bitte konkret:
- Hat ein Vitodens 300-W eine Garantie, wenn er nicht registriert und nicht aufgeschaltet ist? Wenn ja, wie lange?
- Gibt es diesbezüglich Unterschiede zwischen Einbau vor / nach 01.04.2019? Wenn ja, welche?
- Sind die alten Garantiebedingungen (allgemein, 5- und 10-Jahre) noch verfügbar? Wenn ja, wo?

Ganz ehrlich ich blicke nicht mehr durch.
Ich habe die Anlage Ende 2016 gekauft und per Postkarte registriert ( Verlängerung der Garatantie um 3 Monate) . Mich dann an die Vorgabe Wartung bis spätestens nach 24 Monaten gehalten.
Bis wann hat meine Anlage dann Garantie ? Wo kann ich die alten Garantiebedingung her bekommen ? Finde diese nicht in meinen Unterlagen.
Das alte Intervall hat müsste doch "Bestandsschutz" haben auf die alten Garantiebedingungen ?

 

Warum hat man das Wartungsintervall wieder geändert? Die neuen Anlagen verbrennen doch so sauber, dass man selbst nach 2 Jahren beim Reinigen kaum "Dreck" rausbekommt.

@KarlZei: Ich hätte gedacht, dass du das bereits weißt.
Die Voraussetzungen für eine Garantie kannst du unter folgenden Links nachlesen:

https://www.viessmann.de/de/services/garantie/vicare.html

https://www.viessmann.de/de/services/garantie.html
Wie du dort nachlesen kannst, gilt die Garantieverlängerung erst für Geräte ab 01.04.2016.
Ohne Garantie gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren.

@ostomek: Du hast nach den alten Bedingungen dann 24 + 3 Monate. Wenn die Anlage beispielsweise im September 2016 in Betrieb gegangen ist, hast du bis Dezember 2019 noch Garantie.

Gruß °be

@CustomerCareBen:
Meine Anlage ist von Dez 2016. Laut Anlagenzertifikat Garantie von 5 Jahren. Zusätzlich 10 Jahre Garantie auf den InoX-Radial-Wärmetauscher.
Die erste Wartung ist aufgrund der Heizperiode im Sommer 2018 durchgeführt worden. Also später als 12 Monate, da der Heizungsbauer die Wartungen im Sommer durchführt.
Bin ich damit also schon aufgrund dessen raus aus der 5-Jahres Garantie ?
Ich muss sagen, dass ich das ganze trotzdem ganz schön verwirrend finde, zumal in meinem Bedienungshandbuch / Unterlagen welche ich vom Händler bekommen hatte, auch nichts von der 5 Jahres Garantie stand.
Das Anlagezertifikat habe ich erst später bei einer Online-Registrierung für die APP bekommen.


@CustomerCareBen
"Ich hätte gedacht, dass du das bereits weißt."

Ja, dachte ich auch. Nur wenn man hier anders lautende Infos findet, dann fragt man halt nach 😉
Für mich ist es auch nicht ganz so wichtig, weil ich alle Garantien mit Stand vor 01.04.2019 habe. Interessant ist es aber schon. Und besonders interessant ist es für einen Nachbar, der absehbar eine neue Therme braucht und mich gefragt hat.
Wenn ich das alles richtig verstehe, gilt also derzeit:
- Gerät ohne Registrierung / Aufschaltung: 2 Jahre Gewährleistung, keine Garantie.
- Nach Registrierung: 2 Jahre Gewährleistung + 10 Jahre Garantie auf den Edelstahl-Wärmetauscher
- Nach zusätzlicher Aufschaltung (Vicare): 5 Jahre Garantie auf das Gerät + 10 Jahre Garantie auf den Edelstahl-Wärmetauscher
- Für eine Garantie ist immer eine jährliche Wartung erforderlich - unabhängig davon, was die Bedienungs-/Service-Anleitung zur Wartung sagt (z.B. beim Vitodens alle 2 Jahre).

@ostomek
Auch der neue Vitodens 300-W muss gemäß Bedienungsanleitung nur alle 2 Jahre gewartet werden. Zitat: "Spätestens alle 2 Jahre muss Ihre Heizungsanlage von einem autorisierten Fachbetrieb gewartet werden.". Dass man mit der Befolgung dieser Vorgabe die Garantieansprüche verwirkt, steht da allerdings nicht 😉

@KarlZei:

"@ostomek
Auch der neue Vitodens 300-W muss gemäß Bedienungsanleitung nur alle 2 Jahre gewartet werden. Zitat: "Spätestens alle 2 Jahre muss Ihre Heizungsanlage von einem autorisierten Fachbetrieb gewartet werden.". Dass man mit der Befolgung dieser Vorgabe die Garantieansprüche verwirkt, steht da allerdings nicht ;-)"

Für mich sieht Transparenz seitens des Herstellers anderes aus. Wie soll da ein Kunde noch durchblicken! Wieso ändert man diese Angabe in der Bedienungsanleitung nicht. Gewährleistung muss der Händler eh 2 Jahre geben laut Gesetzgeber. Also ist diese 2 Jahres Wartung ja auch auf die Bedingung Garantie verknüpft, sonst wäre die Angabe sinnlos.
Meine Anlage läuft super, es ist jetzt aber auch schon Abzusehen, wenn mal was hops geht, das der Weg sehr steinig werden könnte.

Dann verstehe ich nicht, wo genau das Problem liegt.
Du hast die Anlage registriert und somit die Garantieverlängerung auf 5 Jahre, sofern du die entsprechenden Bedingungen erfüllst.
Die Bedingungen für die Garantieverlängerung auf 5 Jahre kannst du unter dem genannten Link nachlesen. Die Garantie setzt ein jährliches Wartungsintervall voraus.
Es kommt bei der ersten Wartung jedoch nicht direkt auf den Stichtag drauf an. Wenn die Wartung nach der ersten kompletten Heizperiode erfolgt ist, ist das in Ordnung.


Hast du denn aktuell einen Schaden an deiner Anlage, welcher ggf. unter die Garantie fallen könnte?


Gruß °be

@CustomerCareBen:

Nein ein Schaden habe ich nicht, teu teu teu - die Anlage läuft super.
Es ging mir darum nur zu Verstehen wie der Garantie - Status ist, da ja im Handbuch nur das 2 Jahres Intervall steht. Und ob ich mit der ersten verspäteten Wartung jetzt raus wäre, wo es dann auch egal wäre mit welchem Intervall ich weiter mache.
Mir war es nur wichtig es zu klären damit ich den Anspruch auf die 5 Jahres Garantie behalten kann.

Ich verstehe nicht, warum meine o.a. Aussagen zu Gewährleistung / Garantie nicht bestätigt bzw. korrigiert werden. Und es stimmt zumindest die nachfolgende Aussage nicht:

"Die Bedingungen für die Garantieverlängerung auf 5 Jahre kannst du unter dem genannten Link nachlesen. Die Garantie setzt ein jährliches Wartungsintervall voraus."

Der Link enthält heute andere Infos als vor einem Jahr. Vor einem Jahr stand zu den Voraussetzungen auf der Seite: "4) Die Inspektion/Wartung wird nach Herstellervorgaben durchgeführt.". Und auch in meiner Garantie steht nichts von "jährliches Wartungsintervall". Da steht "Voraussetzungen der Garantie sind [...], sowie die regelmäßige Wartung [...] nach den Vorgaben von Viessmann". Herstellervorgaben -> Anlagendokumentation -> Wartung alle 2 Jahre...


Außerdem verstehe ich nicht, warum da überhaupt noch von "Garantieverlängerung" die Rede ist. Ohne Registrierung und Aufschaltung scheint es gar keine Garantie mehr zu geben, sondern nur die gesetzliche Gewährleistung. Und wenn ich mich richtig erinnere, war das vor einem Jahr anders: 2 Jahre Garantie und Verlängerung auf 5 Jahre (10 Jahre für Wärmetauscher) nach Aufschaltung / Registrierung.

Gewährleistung statt Garantie und eine Verschärfung der Garantiebedingungen (im Widerspruch zu den Vorgaben zu Wartungen in der Heizungsdokumentation) sowie das Nichtbereitstellen alter Garantiebedingungen sehen für mich einfach nicht gut aus.

Und nein, ich habe keine Probleme mit der Anlage. Ganz im Gegenteil, das Teil läuft super, macht genau das, was beworben wurde, hat eine sehr gute Regelung und lässt sich ohne nennenswerte Einschränkungen nach meinen Vorstellungen / Bedürfnissen konfigurieren. Auch er Fachbetrieb hat einen guten Job gemacht.

Aber mir graut es angesichts dieser diffusen Garantiegeschichte vor dem Tag, an dem etwas mit der Anlage ist. Und der kann durchaus morgen sein...

@KarlZei:

Du sprichst genau das so aus wie ich es auch sagen wollte....alles sehr verwirrend und undurchsichtig. Ich kann da meinem Heizungsbauer auch keinen Vorwurf machen, er hat es wahrscheinlich auch schwer da noch durchzusehen.
Hast du zufällig noch die von dir zitierten alten Garantiebedingungen und könntest du mir diese zur Verfügung stellen ? Hattest du diese damals zugemailt bekommen ?

Mich wundert es auch , dass es hierzu keine Antwort gab!

von Mitglied KarlZei am ‎20-11-2019 8:54

@CustomerCareBen
Jetzt mal bitte konkret:
- Hat ein Vitodens 300-W eine Garantie, wenn er nicht registriert und nicht aufgeschaltet ist? Wenn ja, wie lange?
- Gibt es diesbezüglich Unterschiede zwischen Einbau vor / nach 01.04.2019? Wenn ja, welche?
- Sind die alten Garantiebedingungen (allgemein, 5- und 10-Jahre) noch verfügbar? Wenn ja, wo?

Grundsätzlich ja. Nur glaube ich, dass es Dir nichts bringt. Ich habe die Anlage gleich nach Installation über Vitoconnect / Vicare aufgeschaltet und erst dann registriert. Daher ist alles auf die 5- und 10-Jahreszusatzgarantien ausgerichtet.

Ein paar Infos zu den alten Bedingungen finden sich aber im Internet-Archiv; z.B. die 5-Jahres-Garantie mit Stand vor der Änderung: https://web.archive.org/web/20170514201002/http://www.viessmann.de/de/services/5-jahre-garantie-vica...

@KarlZei:

Danke. Ich hatte meine Anlage ja auch direkt nach Kauf mit Vitoconnect / Vicare verbunden und aufgeschaltet (2016). Die Online Registrierung über die Webseite habe ich zusätzlich allerdings erst vor kurzen durchgeführt. Dort konnte ich mich dann mit meinem Vicare Account anmelden.

Dort stand aber nichts davon, dass man sich dafür zusätzlich online Registrieren muss, sondern nur Aufschaltung über die APP.

Die Inspektion/Wartung wird nach Herstellervorgaben durchgeführt. --X Was passiert wenn der Hersteller seine Vorgaben ändert ohne Aktiv den Benutzer zu informieren ?

Lässt du deine Anlage jetzt jährlich warten ?

Nach meinem Verständnis kann man Garantiebedingungen nicht rückwirkend ändern.
Ich werde nach knapp einem Jahr eine Wartung durchführen lassen, um mir das Gerät genauer anzuschauen (Dreck am Wärmetauscher, Verschleiß Elektroden, etc.), und weil es bei mir ein Jahr Garantie auf die Elektroden und die Kesseldichtung gibt 😉
Wie es danach weitergeht, jährlich oder 2-jährlich, weiß ich noch nicht.

Es gelten immer die Vorgaben, die bei einem Kauf aktuell waren!
Die aktuellen Voraussetzungen konntet Ihr beide bereits nachlesen.
Der Link, den @KarlZei angehängt hat, stellt die damaligen Voraussetzungen dar.
Wenn die Anlage also zu diesem Zeitpunkt getauscht wurde, gelten auch diese Voraussetzungen bzw. die Informationen aus den Serviceunterlagen (Intervall 2 Jahre).

Ich weiß aber auch gar nicht, warum hier so ein riesen Ding daraus gemacht wird, wenn gar kein Schaden vorliegt. Es muss so oder so immer im Einzelfall geprüft werden, ob die Grantiebedingungen entsprechend erfüllt wurden. Auch ist nicht jeder Schaden/ Defekt gleich ein Garantiefall. Ein Wartungsmangel, egal ob das Intervall auf jährliche oder alle zwei Jahre gesetzt wurde, ist immer noch ein Wartungsmangel und fällt nicht unter die Garantie. Es sollte ein wenig mehr Augenmerk auf das Wort "spätestens" gelegt werden. Dieses schließt ein jährliches Wartungsintervall nicht aus, sofern dieses an besagter Anlage, aufgrund von Verunreinigungen, erforderlich ist.

Wir sollten das Thema also hier beenden und es nochmal vorholen, wenn auch wirklich ein konkreter Fall vorliegt.

Gruß °be
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